Corona-Schutzverordnung ab 27.11.2021

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Folgende Punkte der neuen Verordnung sind für den Sport in gedeckten Sportanlagen (indoor) zu beachten:

  • Die Sportausübung sowie Wettkampfdurchführung in gedeckten Sportanlagen ist künftig nur unter der 2Gplus-Bedingung zulässig. Das heißt: Nur für Geimpfte und Genesene mit der Zusatzbedingung, den Mindestabstand einzuhalten oder – wenn dieser nicht eingehalten werden kann – ein aktuelles, negatives Testergebnis (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) vorzulegen.
  • Für alle weiteren Anwesenden in gedeckten Sportanlagen, die nicht an der Sportausübung beteiligt sind (z. B. Zuschauerinnen und Zuschauer), gilt die Pflicht zur Erbringung eines 2G-Nachweises.
  • Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und dies durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, sind von dieser Regelung ausgenommen. Sie müssen jedoch negativ getestet sein (nur PCR-Test zulässig, nicht älter als 48 Stunden).
  • Auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden (Schülerinnen-/Schülerausweis wird als Nachweis anerkannt), sind von der 2G-Regel grundsätzlich ausgenommen. Kinder unter sechs Jahren müssen keinen Nachweis erbringen.
  • Abseits der Sportausübung gilt in den Betriebsräumen, die nicht der Sportausübung dienen, wie insbesondere Umkleideräume einschließlich der sanitären Anlagen, grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. 

Alle weiteren Informationen über die aktuellen Corona-Schutzverordnungen sind auf der Webseite des Landes-Sportbundes Berlin unter https://lsb-berlin.net/aktuelles/coronavirus-lage/corona-faq/ zu finden.

Wir wünschen Euch allen viel Gesundheit und uns allen viel Kraft und Mut, vor allem in diesen Tag Ausdauer und Hoffnung.

Eure Sportschule Kum-Gang